Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 06.01.2021

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.2020 - 8 B 27.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29454
BVerwG, 16.09.2020 - 8 B 27.20 (https://dejure.org/2020,29454)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.2020 - 8 B 27.20 (https://dejure.org/2020,29454)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 2020 - 8 B 27.20 (https://dejure.org/2020,29454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,29454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Aufhebung eines Kreisumlagebescheids wegen Verletzung der verfassungsrechtlichen Ermittlungspflichten des Landkreises; Verpflichtung des Landkreises zur Ermittlung und Offenlegung des finanziellen Bedarfs seiner kreisangehörigen Gemeinden; Anforderungen an ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dombert.de (Kurzinformation)

    BVerwG bestätigt Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zur Kreisumlage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18

    Ablehnung der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis aufgrund der fehlenden

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2020 - 8 B 27.20
    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt und erläutert werden, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung der aufgeworfenen, bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfragen des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 8 B 37.18 - juris Rn. 4).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 8 B 37.18 - juris Rn. 6) vermag die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision nur dann zu begründen, wenn die Auslegung und Anwendung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft.

  • BVerwG, 29.05.2019 - 10 C 6.18

    Keine Pflicht zur förmlichen Anhörung kreisangehöriger Gemeinden vor Festlegung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2020 - 8 B 27.20
    Soweit derartige Regelungen fehlen, haben die Landkreise die Befugnis zur Gestaltung ihrer Verfahrensweise (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - BVerwGE 165, 381 Rn. 14).

    Ebenso ist geklärt, dass das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht verletzt wird, wenn der Landkreis bei der Erhebung einer Kreisumlage seine eigenen finanziellen Belange gegenüber den finanziellen Belangen der kreisangehörigen Gemeinden einseitig und rücksichtslos bevorzugt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 14, vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - BVerwGE 165, 381 Rn. 13 und vom 26. Mai 2020 - 8 C 20.19 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 26.05.2020 - 8 C 20.19

    Keine Pflicht zur Anhörung der Gemeinden vor Festlegung der Kreisumlage

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2020 - 8 B 27.20
    Ebenso ist geklärt, dass das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht verletzt wird, wenn der Landkreis bei der Erhebung einer Kreisumlage seine eigenen finanziellen Belange gegenüber den finanziellen Belangen der kreisangehörigen Gemeinden einseitig und rücksichtslos bevorzugt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 14, vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - BVerwGE 165, 381 Rn. 13 und vom 26. Mai 2020 - 8 C 20.19 - juris Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,534
VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20 (https://dejure.org/2021,534)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.01.2021 - 8 B 27/20 (https://dejure.org/2021,534)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. Januar 2021 - 8 B 27/20 (https://dejure.org/2021,534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Düsseldorf, 02.03.2016 - 28 K 2758/15

    Hotel; Ordnungsverfügung; Brandschutz; Nutzungsuntersagung; Gästezimmer;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20
    Zwar ist grundsätzlich zu beachten, dass eine Nutzung, die mit dem materiellen Recht nicht übereinstimmt, in der Regel dann nicht untersagt werden kann, wenn sie aufgrund einer wirksam erteilten und noch fortgeltenden Genehmigung ausgeübt wird, wobei es genügt, wenn diese Nutzung von der für die bauliche Anlage erteilten Genehmigung mit umfasst wird (VG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 2016 - 28 K 2758/15 -, Rn. 56, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Juli 1978 - 176 II 76 -, Rn. 28, juris).

    Dies gilt selbst im Falle einer bestandsgeschützten Nutzung (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 2016 - 28 K 2758/15 -, Rn. 60, juris).

    Bei Gefährdungen von Leben oder Gesundheit als geschützten Rechtsgütern sind an die Feststellung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 2016 - 28 K 2758/15 -, Rn. 64, juris, m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20
    Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (std. Rspr. des Oberverwaltungsgerichts des Landes Schleswig-Holstein, vgl. Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17, Rn. 8, juris; Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17, n.v.).

    Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig ist (std. Rspr. des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Schleswig-Holstein, vgl. etwa Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17, Rn. 8, juris; Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17, S. 6 n.v. und Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19, Rn. 16, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3051/99

    Anpassen einer bestandsgeschützten Anlage an erlassene Vorschriften bei

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20
    Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. August 2001 - 10 A 3051/99 -, Rn. 22, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10

    Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20
    Ist hingegen wie hier zunächst - wegen unklarer Nutzungsverhältnisse in Gestalt von Miet- und Untermietverhältnissen - nicht hinreichend sicher, ob allein durch die Inanspruchnahme jener der Behörde bekannten Nutzungsberechtigten dauerhaft baurechtmäßige Zustände hergestellt werden können, so bleibt nur die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers, da nur er es in der Hand hat, zukünftig für eine ordnungsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten zu sorgen (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10 -, Rn. 12, juris, m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15

    Erstmalige Ermessensausübung seitens der Widerspruchsbehörde bei

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20
    Der Antragsgegnerin verbleibt durch das noch laufende Verwaltungsverfahren im Rahmen des bislang noch nicht ergangenen Widerspruchsbescheides zudem noch die Möglichkeit, diesbezüglich Ermessenserwägungen anzustellen (vgl. hierzu VG Sigmaringen, Urteil vom 28. März 2017 - 3 K 4514/15 -, Rn. 33, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19

    Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20
    Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig ist (std. Rspr. des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Schleswig-Holstein, vgl. etwa Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17, Rn. 8, juris; Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17, S. 6 n.v. und Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19, Rn. 16, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06

    Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Auflagen

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20
    Gegen formell legal errichtete bauliche Anlagen kann lediglich dann eingeschritten werden kann, wenn von diesen eine konkrete Gefahr ausgeht (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 -, Rn. 2, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 110/20

    Verpflichtungsklage auf Erlass einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung

    Solange eine Baugenehmigung nicht vollziehbar aufgehoben oder - etwa durch nachträgliche Auflagen - inhaltlich geändert worden ist, kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, die Anlage entspreche nicht dem materiellen Baurecht (vgl. Beschluss des Senats vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - juris Rn. 2; SächsOVG, Urteil vom 22. Dezember 2017 - 1 A 111/15 - juris Rn. 39; BayVGH, Urteil vom 14. Juli 1978 - 176 II 76 - juris Rn. 28; VG Schleswig, Beschluss vom 6. Januar 2021 - 8 B 27/20 - juris Rn. 43; VG Würzburg, Beschluss vom 29. März 2010 - W 5 E 10.138 - juris Rn. 20; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 2020 - 28 K 12588/17 - juris Rn. 125).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht